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Kundenklau bei den Ingwerianern? Registered Trade Mark oder Registered Trademark sowie abgekürzt ®

Kundenklau bei den Ingwerianern?

„Nächste Woche gehen wir es wieder frontal an“, sagt Ilka Brecht am Ende von Frontal21, dem von uns sehr geschätzten, investigativen, wöchentlichen Fernsehformat am Dienstagabend und hebt dabei meist die linke Augenbraue, humorvoll lächelnd, an.

Frontal und entschieden, aber ziemlich humorlos gehen allerdings die allermeisten Unternehmen vor, wenn der „liebe Mitbewerber“ das eigene Markenzeichen und/oder den Markennamen für eigene, werbliche Zwecke gebraucht. Oder sollte man lieber Klartext reden und von Missbrauch sprechen?

Weshalb auch wir erst einmal die Augenbraue hochgezogen haben, um was geht es eigentlich geht und wie man auf „legale“ Art und Weise versucht, uns Kunden abspenstig zu machen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Die Verwendung einer Marke, wie Ingwerianer®, bei Google AdWords als Keyword


Der Rechtsanwalt Kjell Vogelsang bringt dazu folgendes Beispiel:

„Opel schaltet zur Einführung des neuen Astra AdWords-Werbung bei Google. Als Keyword wird unter anderem „Golf“ angegeben, mit dem Effekt, dass bei oben erwähnter Suche nach „Golf“ eine Anzeige von Opels Astra erscheint.

Der entscheidende Unterschied ist, dass in diesem Fall die geschützte Marke an keiner Stelle in Erscheinung tritt. Es erfolgt allein eine Auswertung der Suchbegriffe im Hintergrund der AdWords-Technologie und Opel sagt mit der Angabe der Keywords lediglich, in welchem Kontext die AdWords-Anzeigen geschaltet werden sollen. Verglichen mit der Printwerbung wäre dies so, als veranlasse Opel den Herausgeber einer Autozeitschrift, seine Anzeigen immer neben die Artikel über den Golf zu platzieren. Keiner würde über eine Markenverletzung reden.

Online sieht das anders aus.

Den Auftakt machte das Landgericht (LG) Hamburg 2004. Es entschied, dass die Verwendung einer Marke als Keyword keine Markenrechtsverletzung sei und keinen Wettbewerbsverstoß darstelle. Eine abweichende Meinung vertrat das LG München. Verklagt wurde in beiden Verfahren Google selbst, nicht der Werbetreibende. Beide Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass Google nicht hafte. Hamburg sah bereits keinen Rechtsverstoß, München rechnete den Rechtsverstoß nicht Google zu.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sieht in der Regel einen Markenrechtsverstoß bei Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword“. (Quelle: advogarant.de, 2022, Internet und IT)

 

Ingwer und Ingwerprodukte – ein heiß umkämpfter Markt?

Wer hätte das gedacht, aber tatsächlich sind in den vergangenen Jahren einige neue, nennen wir sie mal „Ingwer-Firmen“, entstanden. Diese handeln entweder mit Ingwer oder verarbeiten und verkaufen diesen – so wie wir Ingwerianer® es tun. Die Allermeisten davon sind nette und geschätzte Kollegen, Menschen, die eine sympathische Einstellung und respektvolle Haltung gegenüber anderen leben und im Umgang miteinander zeigen.


Da Ingwer sich zurecht immer größerer Beliebtheit erfreut, wird er inzwischen in verschiedenster Form, wie Ingwerpulver, Ingwersaft, Ingwerdirektsaft, kandierter Ingwer, Ingwertropfen, Ingwersirup etc. angeboten. Manchmal in Bioqualität, wie bei den Ingwerianern und manchmal auch nicht. Jeder macht das so wie er kann oder möchte, was völlig in Ordnung ist. Der mündige Kunde kann durchaus seine Wahl selber treffen.

 

Ist jedes Marketing recht, solange es nur legal ist?

Fest steht: Der Bedarf an Ingwer steigt. Es sollten also genug Kunden für alle da sein. Meint man. Oder doch nicht? Vermutlich geht es manchen Anbietern von Ingwerprodukten doch so schlecht, dass sie zu zumindest zweifelhaften Methoden greifen, um anderen Unternehmen Kunden „wegzunehmen“.

Aber ob dies wirklich gelingt, wen man sich dem Kunden regelrecht, sozusagen als Trittbrettfahrer, aufdrängt? Reine Gier und/oder ein völliger Mangel von Anstand mögen aber auch die Gründe für derartiges Geschäftsgebaren sein. Wir wissen es nicht. Und unsere Hoffnung auf wahrheitsgemäße Auskünfte, von solchen Zeitgenossen, ist ganz ehrlich gesagt nur schwach.

 

Ertappt! Tipp eines Ingwerianer®-Kunden

Einige Monate bevor wir diesen Artikel schrieben, informierte uns eines Tages ein Kunde mit den gut gemeinten Worten: “Wisst ihr eigentlich, dass es Unternehmen gibt, die Euren geschützten Markennamen bei Google als Keyword benutzen“?

Erst waren wir verblüfft, dann amüsiert, schließlich neugierig.
Die Überprüfung der Beobachtung war schnell gemacht. Einfach mal „Ingwerianer®“ gegoogelt und schon hatten wir es „auf dem Bildschirm“, schwarz auf weiß hätte man wohl früher gesagt.
Die Anzeige einer anderen Firma war zu sehen. Der Kundentipp entsprach also der Wahrheit.

Und nach ein wenig Recherche war auch klar: Das Verwenden unseres Markennamens als Keyword bei Google AdWords Kampagnen ist (bis jetzt) legal. Das konnten wir uns vorher so auch nicht vorstellen, hatten wir doch immer (wohl etwas naiv) an den besonderen Schutz einer Marke geglaubt und für die Anmeldung und Registrierung beim Patentamt eine ordentliche Summe bezahlt. Aber nun gut. Herzlichen Willkommen in der „Google-Welt“.

 

 

Dazugelernt und ausprobiert

Was etwas länger dauerte, war herauszubekommen, wie das eigentlich alles so funktioniert mit den Google AdWords.
Ein Google Konto muss man dazu haben, eine Bankverbindung einrichten und sich eine ganze Menge Wissen aneignen, will man nicht einfach nur Geld „verbrennen“. Schließlich bezahlt man immer dann, wenn Suchende auf eine Anzeige klicken, die immer dann erscheint, wenn der Suchende zuvor ein bestimmtes Suchwort (Keyword) eingegeben hat.

Der Werbende bestimmt also durch die selbst bestimmte Höhe eines Klickpreises, wann, wo und wie oft seine Anzeige erscheint. Als wir das alles so weit verstanden hatten, haben wir den Spieß umgedreht. Würde unsere Anzeige immer dann erscheinen, wenn wir die Firmennamen anderer Anbieter von Ingwerprodukten als Keyword benutzen? Und natürlich insbesondere bei den Firmen, die „Ingwerianer®“ in Ihren Kampagnen verwenden?

Danke, aber ohne uns

Wunderbar! Es funktioniert. Besser gesagt, es funktionierte. Denn nachdem wir gelernt und in Erfahrung gebrachten hatten, wie auch wir „legal“ fremde Firmennamen oder sogar geschützte Markennamen ungestraft verwenden könnten, wenn wir es wollten, haben wir diese Art von Kampagnen wieder deaktiviert. Was wir beibehalten haben, ist eine Kampagne, einzig und allein mit dem Keyword „Ingwerianer®“. Warum?

- Wir bleiben damit an der Spitze der Suchergebnisse. Damit findet der Suchende uns dort wo er uns finden möchte, denn nur uns hat er ja gesucht.
- Wir geben zu erkennen, dass wir erkannt haben, wie unser Markenname® von anderen (noch) legal "verwendet" wird
- Wir distanzieren uns von dieser Form des Wettbewerbs, indem wir nicht ebenso agieren, obwohl es (noch) rechtlich zugelassen ist.
- Und wir glauben, dass die Kunden der Ingwerianer® nicht so dumm sind, wie es manche anscheinend gerne hätten, um auf diese Art und Weise Neukunden zu gewinnen.

 

Liebe Oberschlaufüchse

Toll! So hätte die bereits zitierte Ilka Brecht vielleicht auch Eure bemerkenswerte und raffinierte Vorgehensweise genannt. Oder müssen wir vielleicht  Eurer sicherlich brillanten Agentur unsere Bewunderung ausdrücken, die Euch (hoffentlich für richtig viel Geld) dazu geraten hat unseren Markennamen zu benutzen als würde er Euch gehören? - Was aber glücklicherweise nicht der Fall ist!

Wie auch immer, wir wünschen Euch auch weiterhin nur das Beste, tolle Vertriebskonzepte und ausgebuffte Marketingstrategien, die Euch ganz, ganz weit nach vorne bringen werden. Seit auch gerne ruhig weiterhin davon überzeugt, dass unsere Kunden nichts davon merken. Übrigens: Nutzt Ihr eigentlich noch weitere Firmen-, und Markennamen außer unserem?

Danke für diese erhellende Erfahrung und auch weiterhin ein gutes "Händchen" beim Aufbau einer guten Reputation.

Eure Ingwerianer®

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