Ingwerkonzentrat? Klingt gesund. Ist aber nicht immer das, was du denkst.
Ingwerkonzentrat – klingt stark, ist aber oft verwässert
Du stehst im Bio-Regal, dein Blick bleibt an einem kleinen Fläschchen hängen. Auf dem Etikett steht: „Ingwerkonzentrat – hochwirksam und belebend“. Klingt irgendwie stark. Konzentrat – das ist doch das Essenzielle, das Kräftigste vom Kräftigen. Ein kleines Schlückchen für den großen Energieschub?
Und dann taucht die nächste Flasche auf: „Ingwer Direktsaft“. Klingt auch gesund, aber irgendwie... weniger heldenhaft. Ist „Konzentrat“ nicht automatisch besser? Oder wenigstens schärfer?
Die Antwort: nicht unbedingt. Im Gegenteil – wer genau hinschaut, merkt schnell, dass es beim Thema Ingwersaft ganz schön heiß hergeht. Nicht nur auf der Zunge, sondern auch im Kleingedruckten. Und ja – wir sprechen da aus eigener Erfahrung.
Was genau ist ein Ingwerkonzentrat?
Fangen wir vorne an. Ein Konzentrat – egal ob aus Äpfeln, Trauben oder Ingwer – ist ein Saft, dem das natürliche Wasser entzogen wurde. Technisch geschieht das meist durch Erhitzen oder Vakuumverfahren. Zurück bleibt eine eingedickte, sirupartige Masse oder ein stark verdichteter Flüssigstoff mit intensivem Geschmack. Dieses Konzentrat kann später mit Wasser wieder verdünnt werden – etwa bei der Herstellung von Limonaden oder sogenannten Ingwer-Drinks.
Was bei Orangensaft für Großproduktionen üblich ist, wird nun auch beim Ingwer entdeckt. Dabei ist der Gedanke nachvollziehbar: Konzentrat ist leichter, haltbarer, effizienter zu lagern und zu transportieren. Aber: Ein Konzentrat ist nicht dasselbe wie frisch gepresster Ingwer.
Und genau da fängt das Problem an.
Ingwer Direktsaft vs. Ingwerkonzentrat – der feine Unterschied
Ein Direktsaft ist das, was du wahrscheinlich eigentlich suchst: Ein Getränk, das direkt aus der frischen Knolle gepresst wurde. Kurzzeitig erhitzt zur Haltbarmachung – und sonst? Nichts. Kein Zucker, kein Zusatz, kein Aromen-Recycling.
Ingwer Direktsaft ist also die purste Form, die du in Flaschenform bekommen kannst.
Ein Ingwerkonzentrat hingegen ist ein „extrahierter“ Saft. Ihm wurde zuerst das Wasser entzogen – und wenn du es trinkst, wurde das meist wieder zugesetzt. Das bedeutet auch: Je nach Hersteller, Verhältnis und Motivation variiert die Qualität enorm. Nicht immer ist drin, was draufsteht.
Kurz gesagt:
- Direktsaft = 100 % pur, frisch gepresst.
- Konzentrat = eingedickter Saft, der in der Regel rückverdünnt wurde.
Gesetzlich gesehen: Klare Regeln, klare Konsequenzen
Die Begriffe „Direktsaft“ und „Konzentrat“ sind rechtlich klar definiert, unter anderem in der:
- Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)
- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMIV)
- Leitsätze für Erfrischungsgetränke der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
Wenn ein Hersteller einen Saft als Ingwerkonzentrat bezeichnet, ohne dass diesem tatsächlich Wasser entzogen wurde, liegt ein Verstoß gegen § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) vor. Der Vorwurf: Irreführung. Und das kann ernste Folgen haben:
- Abmahnungen durch Mitbewerber
- Rückrufaktionen
- Ordnungsgelder
- Reputationsverlust
Es ist also kein kleiner Etikettenfehler, sondern ein klarer Rechtsbruch – wenn auch häufig aus Unwissenheit.
Auch wir haben mal daneben gegriffen – zum Glück nur einmal
Jetzt kommt die charmante Wendung: Auch wir bei Ingwerianer® haben diesen Fehler gemacht. Ganz am Anfang – mit viel Begeisterung und null Branchenwissen – haben wir unseren frisch gepressten Ingwersaft stolz als „Ingwerkonzentrat“ deklariert. Klingt doch stark! Klingt gesund! Und irgendwie... cool?
Bis uns ein Mitbewerber freundlich, aber bestimmt darauf hinwies: „Ihr dürft das so nicht nennen. Es ist kein Konzentrat.“ Erst verdutzt, dann dankbar, haben wir gelernt:
Gut gemeint ist nicht rechtlich korrekt.
Der schönste Teil dieser Geschichte? Kurz danach schrieb uns eine Kundin – begeistert von der Schärfe und der Direktheit unseres Safts – und sagte: „Ihr seid keine Hersteller. Ihr seid Ingwerianer!“
Der Name war geboren. Und mit ihm die klare Ausrichtung: Direkt. Ehrlich. Bio.
Und was machen die anderen?
Wenn du dich durch Online-Shops klickst, wirst du sehen: Der Begriff „Ingwerkonzentrat“ wird gerne und oft verwendet. Und nicht immer korrekt.
Ein paar Beispiele:
- Produkte, die ausschließlich aus Ingwerwasser bestehen, nennen sich „Konzentrat“
- Rückverdünnte Säfte, die nie eingedickt wurden, tragen stolz den Konzentrat-Stempel
- Mischgetränke mit Zitronensaft und Honig nennen sich „Ingwersaft“
Ob das Marketing-Idee, Halbwissen oder Irreführung ist – wir können nur spekulieren. Aber wir dürfen daran erinnern:
Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, was in der Flasche steckt.
Warum du besser zum Direktsaft greifst
Wenn du echten Ingwer-Geschmack willst – und die volle Power der Knolle – führt kein Weg an Direktsaft vorbei. Warum?
- Mehr Wirkstoffe: Gingerole und ätherische Öle sind in Direktsaft besser erhalten
- Intensiver Geschmack: Nichts verwässert, nichts abgeschwächt
- Keine Zusatzstoffe: Keine Tricks, keine Aromen, keine Haltbarkeitsverstärker
- Verlässlichkeit: Was du siehst, ist was du bekommst
Schau dir gerne mal unseren Bio Ingwer Direktsaft an. 100 % Bio-Ingwer, 0 % Zusatz. So einfach – so scharf.
Und was lernen wir daraus?
Wenn du also das nächste Mal vor dem Regal oder dem Bildschirm stehst und „Ingwerkonzentrat“ liest, frag dich: Wurde hier wirklich konzentriert – oder nur am Etikett geschraubt?
Wir bei Ingwerianer® stehen heute für das Gegenteil: Klarheit. Direktheit. Und ganz bewusst gegen Marketing-Mogelpackungen.
Wir wissen, woher unser Saft kommt. Und warum er kein Konzentrat ist.
Fazit: Konzentriere dich auf das Echte
Der Begriff „Konzentrat“ mag stark klingen – aber stark ist nicht immer klar. Wenn du echtes Ingwerfeuer willst, dann setz lieber auf Direktsaft. Ohne Umwege, ohne Verwirrung, ohne juristische Grauzonen.
Wir haben unsere Lektion gelernt. Und wir geben sie gern weiter. Mit einem Augenzwinkern. Und einer Flasche Ingwerianer® in der Hand.
Probier uns aus – und werde Teil der Familie. Denn Direktheit ist unsere Stärke.
Quellen:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Leitsätze für Erfrischungsgetränke
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11: Verbot der Irreführung
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in diesem und allen anderen Artikeln, auf dieser Webseite, selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung von Krankheitszuständen abgegeben wird. Es handelt sich um unsere persönlichen Erfahrungen. Wirkungen werden vermutet, sind aber nicht gesichert.